Dienstag, April 05, 2011

Baut der ZV absichtlich überdimensionierte (zu große) Wasserzähler ein zum Zweck des "Abkassierens" überhöhter Grundpreise ?

Grundlage der Dimensionierung von Wasserzählern ist DIN 1988 Teil 3 sowie DVGW-Arbeitsblatt W 406 - beide Papiere verweisen auf einander, allerdings sind sie teilweise widersprüchlich, daraus ergibt sich ein Ermessensspielraum für das Wasserversorgungsunternehmen, welches Papier verwendet wird.
Ein Gerichtsurteil des Landesgerichts in Leipzig hat folgendes wiedergegeben: Es ist einem Unternehmen nicht zumutbar alle Wasserzähler in seinem Versorgungsgebiet auf Überdimensionierung zu prüfen.
Im Einzelfall kann ein kundenseitiges Verlangen auf Reduzierung der Wasserzählergröße nachgekommen werden, wenn ein schriftlicher Antrag(durch Unterzeichner des Wasserlieferungsvertrag Rechtsverbindlichkeit) mit Vorlage des Nachweises, dass ein kleinerer Wasserzähler in seinem Haus alle Verbrauchsspitzen abdeckt (genaue Bedarfsberechnung durch Kunden selbst)vorgelegt wird. Im Hinblick auf spätere etwaige Beschwerden wegen dem mangelndem Druck!

 HINWEIS:

Unterdimensionierte (zu kleine) Wasserzähler können in den oberen Etagen mehrgeschossiger Wohn- oder Geschäftshäuser zu Druckabfall führen.
Übrigens beträgt die Ersparnis bei Einbau eines Zählers Qn 2,5 lediglich 12.- Euro/Jahr.Dem steht die Erhöhung der Versorgungssicherheit bei Spitzendurchfluss gegenüber.
Die Kosten für den Umbau der Zähleranlage sind nicht unerheblich und vom Kunden zu tragen./cö